Wissenswertes:

Hier sammeln wir für Sie Informationen und Antworten zu Kundenfragen rund um die Themen Alltagshilfe / Betreuung und Hauswirtschaft, sowie Pflege, Pflegegraden, Anträgen und und und…..

  • Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist eine zweckgebundene Leistung in Höhe von 125 Euro/Monat. Der Betrag steht jedem ab Pflegegrad 1 zu und kann für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote im Alltag verwendet werden. Pflegende Angehörige sollen dadurch entlastet werden. Pflegebedürftige sollen dadurch gefördert werden, damit sie sich ihre Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld möglichst lange bewahren.

    Gemeinsam finden wir heraus, welche Entlastungsleistungen Sie je nach vorliegendem Pflegegrad in Anspruch nehmen und welche Leistungen darüber abgerechnet werden können.

  • Bei der Pflegekasse kann, mit Antrag auf Übernahme der Kosten, der Leistungsnachweis, in Form von Rechnungen, Quittungen oder anderen Belegen eingereicht werden.

    Mit Einverständnis des Versicherten kann die erbrachte Leistung durch eine Abtretungserklärung das TeamElm übernehmen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

  • Ja, zur Inanspruchnahme der Angebote vom TeamElm zur Unterstützung im Alltag können auch bis zu 40 Prozent des jeweiligen Leistungsbetrags eingesetzt werden, der vorrangig für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehen ist, soweit dieser nicht für den Bezug ambulanter Sachleistungen verbraucht wird, die von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten erbracht werden. Auf diese Weise kann der Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen monatlich zu einem gewissen Teil in einen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Angebote zur Unterstützung im Alltag "umgewandelt" werden. Daher wird dieser Anspruch Umwandlungsanspruch genannt.

  • Pflegegrad 1

    geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Pflegegrad 2

    erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Pflegegrad 3

    schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Pflegegrad 4

    schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Pflegegrad 5

    schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

    1. Mobilität: Wie selbstständig kann man sich fortbewegen, sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

    2. Kommunikative und kognitive Fähigkeiten: In wie weit kann man sich im Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann man für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen und sich mitteilen?

    3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt man Hilfe hinsichtlich psychischer Probleme wie ängstlichen oder aggressivem Verhalten?

    4. Selbstversorgung: In wie weit kann man sich selbstständig waschen, pflegen und ernähren?

    5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt man Hilfe beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie z. B. Verbandswechsel, Medikamenteneinnahme?

    6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann man noch seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

    Nach diesen Punkten wird ein Pflegegutachten erstellt. Je Punkt werden durch den Gutachter einzelne Kriterien, mit unterschiedlicher Gewichtung, abgefragt, wonach sich der Pflegegrad bestimmen lässt.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades.

Rezeptideen

Im Rahmen unserer Betreuungsleistungen kommt man sehr oft zu dem Punkt:

“Was könnte man sonst noch so kochen/backen?”

Hieraus entstand die Idee verschiedene Rezepte zu sammeln, welche

von Mamas, Omas und unseren Kunden stammen.

Wir versuchen hier, nach und nach, eine Sammlung zu erstellen, damit auch für jeden etwas dabei ist!

—-> zu den Rezepten <—-